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Freispruch für Organisatoren der Corona-Kundgebung 2020 in Lachen


Medienmitteilung, 22. Juni 2022


Das Bezirksgericht March hat die Beschuldigten Josef Ender und René Bünter vom Vorwurf des «mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen» vollumfänglich freigesprochen. Die Verfahrenskosten und Entschädigung für den Verteidiger in Höhe von insgesamt Fr. 14'252 werden von der Staatskasse übernommen. Verteidiger war Rechtsanwalt Oswald Rohner aus Einsiedeln, dem das Urteil heute zugestellt wurde.


Ender war als Präsident des Veranstalters Aktionsbündnis Urkantone und Bünter als Koordinator beschuldigt, zur Kundgebung zu viele Teilnehmer zugelassen zu haben, nicht für die Einhaltung der Maskenpflicht und eines Mindestabstandes gesorgt zu haben und die Kundgebung nicht abgebrochen zu haben. In der Verhandlung am 14. Juni zerpflückte Verteidiger Oswald Rohner die Anklage ausführlich in formeller wie inhaltlicher Hinsicht. Die Bewilligungsverfügung wurde von einer formell nicht zuständigen Behörde ausgestellt, das Vorschreiben eines Schutzkonzeptes war bundesrechtlich unzulässig, Ender hatte von der Bühne mehrfach auf die Auflagen hingewiesen und für Verstösse wäre wenn dann die Polizei zuständig gewesen, mit denen die Veranstaltung in bestem Einvernehmen abgewickelt wurde.


Das Urteil enthält keine Begründung; eine solche wird nur ausgestellt, wenn dies ein Verfahrensbeteiligter verlangt oder Rechtsmittel erhoben wird.


Verfahren ist ein demokratiepolitischer Skandal

Der Freispruch steht am Ende eines grossangelegten Verfahrens, mit dem Corona-Massnahmenkritiker kriminalisiert wurden und zum Schweigen gebracht werden sollten. Das Aktionsbündnis Urkantone hatte am 21.11.2020 zu seiner ersten Kundgebung unter dem Motto «Gemeinsam für Freiheit und Grundrechte – gegen die Corona-Diktatur!» aufgerufen. Es kamen viel mehr Teilnehmer als erwartet, die Veranstaltung verlief völlig friedlich und wurde im Einvernehmen und in bester Zusammenarbeit mit der anwesenden Polizei durchgeführt. Unter den Rednern befanden sich bekannte Persönlichkeiten wie Nationalrat Pirmin Schwander und der Satiriker Andreas Thiel, dazu mehrere Lehrer, eine Ärztin und ein Unternehmer. Zum ersten Mal trat auch eine Gruppe von Trychlern auf einer Kundgebung gegen Corona-Massnahmen in Erscheinung.


Nach der Veranstaltung wurden sämtliche Redner auf Anweisung von Sicherheitsdirektor Huwiler durch die Polizei zur Anzeige gebracht, weil sie während ihrer Rede keine Maske getragen hätten. Eine solche Maskenpflicht während der Rede gab es aber weder nach Bundes- noch nach kantonalem Recht. In der Folge konnte Rechtsanwalt Rohner diese Maskenpflicht für Redner in einer Entscheidung vor dem kantonalen Schwyzer Verwaltungsgericht zu Fall bringen. Daraufhin mussten die Ermittlungen und Verfahren gegen die Redner eingestellt werden.


Überdies gingen Polizei und Staatsanwaltschaft auch gegen die Organisatoren vor. Regierungsrat Huwiler präsentierte sich als Scharfmacher zur Unterdrückung elementarer demokratischer Grundrechte und wollte bei solchen friedlichen Kundgebungen explizit mit aller Härte durchgreifen.


Der Freispruch ist eine kleine Genugtuung, aber die Umstände und grossen Aufwände für die Beschuldigten und das Aktionsbündnis bleiben ungesühnt. Das Verfahren zeigt exemplarisch, mit welchen Methoden die Meinungsfreiheit eingeschränkt wurde, welches Unrecht an Massnahmenkritikern verübt wurde und welcher Schaden dadurch auch für die Demokratie angerichtet wurde.


Josef Ender: Genugtuung über bereits dritten Freispruch

Josef Ender äusserte sich zum Freispruch: «Dreimal wurde ich angeklagt wegen angeblichen Verstössen gegen Corona-Vorschriften oder behördliche Anordnungen. Mit einer gewissen Genugtuung nehme ich den nunmehr dritten Freispruch zur Kenntnis. Es freut mich, dass sich mindestens in diesen drei Fällen die Richter noch an das geltende Recht gehalten haben. Leider zeigt es auch auf, dass diese und viele weitere Anzeigen der Behörden widerrechtlich und willkürlich erfolgt sind. Gegen kritische Stimmen wurde von den Behörden wiederholt Verbote und völlig übertriebene Auflagen erlassen. Unbescholtene Bürger wurden kriminalisiert, nur weil sie vom Recht der freien Meinungsäusserung oder vom Versammlungsrecht Gebrauch machten. Es wäre dringend nötig, dass dieses Unrecht aufgearbeitet und in Zukunft wieder das geltende Recht angewendet wird. Leider ist es auch so, dass am Ende der Steuerzahler diese ganzen Verfahren bezahlen muss, die politisch Verantwortlichen aber unbehelligt bleiben. Auf jeden Fall werde ich weiterhin einstehen gegen willkürliche und widerrechtliche Zwangsmassnahmen und mich einsetzen für eine freie Schweiz und deren Verfassungsrechte. Die Freisprüche sind auch der Unterstützung durch das Aktionsbündnis Urkantone zu verdanken, dessen Einsatz für die Freiheit wichtig und nötig ist.»


Anzumerken bleibt, dass gegen einen Redner der Kundgebung, den Satiriker Andreas Thiel, das Verfahren wegen angeblichen Verstosses gegen die Maskenpflicht weitergeführt wurde. Gestern Dienstag 21.06. fand die Verhandlung statt, mit dem Urteil wird in den nächsten Tagen gerechnet.


Aktionsbündnis Urkantone

Dokumentation der Kundgebung auf unserer Webseite: https://www.ur-kantone.ch/kundgebung-lachen


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Medienmitteilung 20220622 Freispruch v2
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