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Kundgebung gegen Genitalverstümmelung am 18. März 2023 in Baden AG

Aktualisiert: 7. März 2023



Dank Joyce Küng von der Zeitschrift THE VOICE OF JARS haben wir von diesem ungeheuerlichen Fall erfahren: Das Bezirksgericht Baden hat ein somalisches Elternpaar vom Vorwurf der Genitalverstümmelung freigesprochen. Die Kinderschutzgruppe Baden hatte festgestellt, dass an fünf von deren Töchtern im Alter zwischen vier und elf Jahren Beschneidungen durchgeführt worden waren. Den Mädchen wurden die Schamlippen, die Klitorisvorhaut und in drei Fällen die Klitoris zur Gänze entfernt. Die Beschneidungen fanden in Somalia statt.

Obwohl es offensichtlich ist, dass die Eltern für die Tat verantwortlich waren, hat sie das Gericht freigesprochen und begründete dies mündlich unter anderem damit: Es sei nicht klar, ob den Eltern überhaupt bewusst gewesen wäre, dass Genitalverstümmelung verboten sei und dass ihren Kindern damit etwas Schlimmes angetan werde. Wie bitte? Natürlich weiss jeder, auch in Somalia, dass bei einer Beschneidung einem Kind etwas ganz Furchtbares zugefügt wird! - Das Gericht stellt gleichzeitig sogar fest, dass auch in Somalia Genitalverstümmelung verboten ist. In der Verfassung von 2012 heisst es: «Genitalbeschneidung ist eine grausame und herabwürdigende gängige Praktik, die mit Folter gleichgesetzt werden kann. Die Beschneidung von Mädchen ist verboten».


Die Staatsanwaltschaft, die für die angeklagten Eltern nur eine geringe Strafe von 24 Monaten bedingt beantragt hatte, erhob keine Berufung, weil der Freispruch «rechtsgenüglich, verständlich und nachvollziehbar» wäre, wie uns der Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Aargau mitteilte. Das Urteil ist somit rechtskräftig.


Beschneidungen sind ein fürchterliches Verbrechen an Kindern, das sie verstümmelt und ihnen das Lebensglück raubt. Der Freispruch und die unterlassene Berufung sind empörend. Nicht nur, weil das an den fünf Mädchen begangene Verbrechen ungesühnt bleibt, sondern auch, weil der Freispruch keine Abschreckung vor weiteren Genitalverstümmelungen darstellt. Dies wäre aber deshalb dringend notwendig, weil laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Schweiz 22'400 Frauen und Mädchen leben, die von Genitalverstümmelung betroffen sind oder der Gefahr ausgesetzt sind, beschnitten zu werden.


Die Kundgebung wird von Joyce Küng und der Zeitschrift THE VOICE OF JARS organisiert. Die Veranstalter suchen noch dringend Helfer, Interessierte melden sich bei contact@thevoiceofjars.com. Spenden für die Kundgebung sind dringend erbeten auf das Spendenkonto IBAN CH10 0900 0000 1578 2779 3, Inhaber «The Voice of Jars», Zürich. Wir unterstützen diese mutige Aktion und rufen alle dazu auf: Kommt zur Kundgebung gegen Genitalverstümmelung am Samstag, 18. März 2023 von 14:00-16:00 Uhr in Baden AG, Mellingerstr. 2A, vor dem Bezirksgericht.




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