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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Schweiz wegen Corona-Kundgebungsverbot

Aktualisiert: 2. Sept. 2023

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überrascht mit einem Urteil, das den Grundrechten wieder Geltung verschafft. In einer am 15. März 2022 publizierten Entscheidung wird die Schweiz wegen Verletzung der in Artikel 11 Menschenrechtskonvention garantierten Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verurteilt.


Das generelle Genfer Demonstrationsverbot, das im März 2020 wegen Corona verhängt wurde, war nicht notwendig. Insbesondere wird gerügt, dass die Entscheidung der Regierung nicht von Gerichten auf ihre Verhältnismässigkeit überprüft worden ist. Die Anordnung, während zweieinhalb Monaten keine öffentliche Kundgebung mehr durchführen zu dürfen, war rechtswidrig und zu radikal.


Quellen:


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