von Siegfried Hettegger
Das Bezirksgericht Zürich sprach gestern 20.06.2023 einen vom Stadtrichteramt Zürich angeklagten Kampagnenleiter des zweiten Covid-Referendums vom Vorwurf des unberechtigten Plakatierens im öffentlichen Raum vollumfänglich frei. Während der Abstimmungskampagne waren in der Stadt Zürich zwei Kampagnenplakate mit Klebeband von unbekannten Tätern im öffentlichen Bereich befestigt worden. Das Stadtrichteramt Zürich erliess daraufhin einen Strafbefehl gegen einen der Co-Kampagnenleiter wegen unberechtigten Plakatierens in der Höhe von 80 Franken plus 90 Franken Kosten bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag bei Nichtbezahlung.
Der Beschuldigte erhob Einsprache und stellte in der Einvernahme klar, dass er völlig unschuldig sei, überhaupt nichts mit der vorgeworfenen Tat zu tun habe, die Täter nicht kenne, von der Tat nichts gewusst habe und im Übrigen als Kampagnenleiter auch nicht für das Plakatieren zuständig war. Beweise für die vorgeworfene Straftat lagen keine vor, und spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte das Verfahren eingestellt werden müssen.
Doch die Stadtrichterin Silvia Künzi führte das Verfahren mit grossem Aufwand weiter. Der Polizist, der den Rapport gemacht hatte, wurde einvernommen. Dabei erwies es sich, dass es keine Beweise für eine Täterschaft oder Beteiligung des Beschuldigten gibt. Kann der Kampagnenleiter strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, wenn unbekannte Personen ein Plakat kleben? Der Beschuldigte stellte bei der Vernehmung des Polizisten die Frage: Wenn mit einem Victorinox-Messer ein Mord begangen wird, wird dann auch die Victorinox-Geschäftsleitung angeklagt? Diese Frage wurde von der Stadtrichterin Künzi nicht zugelassen, womit sie ihre Voreingenommenheit bestätigte. Sie stellte dann das Verfahren auch nicht ein, sondern erhob Anklage, wodurch es zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht Zürich kam.
Diese endete mit einem Freispruch auf der ganzen Linie. Der Beschuldigte wurde für nicht schuldig erklärt und vollumfänglich vom Vorwurf des unberechtigten Anbringens von Plakaten auf öffentlichem Grund freigesprochen. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer ausgeführt, dass es nicht nur keine Beweise gäbe, sondern dass nicht einmal benannt wurde, was der Beschuldigte konkret gemacht haben soll. Die Bezirksrichterin schloss sich dem an und führte weiter aus, dass es an allem fehle, sowohl an Beweisen als auch an einer anzuwendenden Strafnorm: «nulla poena sine lege», keine Strafe ohne Gesetz. Auch sie wäre sehr verwundert, dass das Verfahren nicht schon früher eingestellt worden sei.
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Verteidiger war Rechtsanwalt Oswald Rohner, der in seinem Plädoyer die Anklage überzeugend zerpflückte. Für Rohner ist es bereits der sechste Freispruch in einem Corona-Verfahren, den er erreichen konnte.
Nachdem die Plakatkleber nicht bekannt waren und es keinerlei Beweise gab, war das Verfahren gegen den Kampagnenleiter von Anfang an eine reine Schikane und Gemeinheit. So erfreulich es ist, dass es noch rechtsstaatlich urteilende Richter gibt, bleibt doch der grosse Aufwand und Ärger, den das Verfahren verursacht hat, ungesühnt.
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