Wenn Sie dagegen sind, dass jemand gezwungen werden kann, eine bestimmte Substanz in seinen Körper zu spritzen, dann ist die logische Schlussfolgerung: Ja zur Initiative Freiheit und körperliche Unversehrtheit. Es ist richtig, dass schon jetzt das Recht auf körperliche Unversehrtheit in der Bundesverfassung verankert ist. Die Initiative verlangt zusätzlich, dass Personen, welche bestimmt Eingriffe in Körper oder Geist nicht wollen, keine Nachteile entstehen dürfen. Auch dies ist eine äusserst sinnvolle Forderung.
Jeder soll frei aber eigenverantwortlich entscheiden können, was er in seinen Körper lassen will, ohne vom Staat gezwungen zu werden. Sei es gesunde Bionahrung oder Medikamente, sei es Zucker, Rauch oder Gesundheitspräparate.Oft wird von den Gegnern behauptet, der neue Artikel schaffe Rechtsunsicherheit. Aktuell steht in der Bundesverfassung, dass jeder das Recht auf Bewegungsfreiheit hat. Trotzdem darf die Polizei schon auf Verdacht Menschen wegweisen und dürfen straffällige Personen eingesperrt werden.
Rechtssicherheit wird nicht in der Verfassung geschaffen, sondern im Gesetz. Darum ist dieses Argument der Gegner völlig aus der Luft gegriffen. Mangels stichhaltiger Argumente versuchen die Gegner leider, das Stimmvolk zu verunsichern.
Wir haben in den letzten Jahren erlebt, was früher niemand für möglich gehalten hätte. Die Swiss kündigte Angestellten, die sich keine mRNA-Injektion in den Körper spritzen lassen wollten, welche nur per Notzulassung freigegeben wurde. Früher hätten die Medien bei solcher krasser Diskriminierung aufgeschrien, in letzter Zeit haben die staatlich geförderten Leitmedien aber praktisch jegliche Kritik gegenüber Behörden und grossen Werbekunden abgelegt.
Wer weiss, welche staatlichen Massnahmen in Zukunft noch verordnet werden. Nach biometrischem Pass kann der implantierte Chip folgen. Wer sich und seine Kinder vor erzwungenen Eingriffen in seinen Körper schützen will, stimmt Ja am 9. Juni.
Josef Ender, Ibach Präsident Aktionsbündnis Urkantone
Artikel aus dem Bote der Urschweiz vom 22.5.24
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