IG «Eltern für SchülerInnen ohne Maske Uri»
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fb: IG Eltern für Schüler – innen ohne Maske Uri
1. Februar 2021
Medienmitteilung
Mit Regierungsratsbeschluss vom 26.1.21 müssen im Kanton Uri nunmehr flächendeckend alle Kinder und Jugendliche auf der Oberstufe eine Gesichtsmaske tragen. Dagegen laufen betroffene Eltern Sturm: Innerhalb von zwei Tagen wurden über 650 Unterschriften gegen die Maskentragpflicht gesammelt, laufend kommen weitere dazu. Die Sorgen der Eltern um die Gesundheit ihrer Kinder sind gross.
Betroffene Eltern haben eine Interessensgemeinschaft gegründet, um die Gesundheit und Entwicklung ihrer Kinder zu schützen und die Maskentragpflicht zu Fall zu bringen. Die IG «Eltern für SchülerInnen ohne Maske Uri» hat bereits die Facebook-Seite «IG Eltern für Schüler - innen ohne Maske Uri» und die Telegram-Gruppe : IG Eltern für SchülerInnen ohne Maske eingerichtet.
Die IG fordert die sofortige Aufhebung der generellen Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche auf der Oberstufe und der kantonalen Mittelschule. Durch die Maskenpflicht sind gesundheitliche und psychische Schäden der Kinder/Jugendlichen zu erwarten. Kinder/Jugendliche sind durch das neue Corona-Virus nicht gefährdet und stellen auch keine Gefährdung für andere dar. Es gibt keine Nachweise dafür, dass das Tragen der Alltagsmasken vor Viren schützt. Es existieren aber Studien, die beweisen, dass das Tragen der Masken für Kinder schädlich ist. Kritische Stimmen von Fachleuten werden nicht angehört. Auch die epidemiologische Lage in Uri rechtfertigt keine Verschärfung der Massnahmen.
Die Maskentragepflicht an der Kantonalen Mittelschule Uri läuft schon seit Mitte Oktober 20 und ist unbefristet. Wir fordern auch hier einen sofortigen Stopp. Uns sind bereits Fälle von gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Jugendlichen bekannt.
Die Anordnung der Maskentragpflicht für Kinder/Jugendliche stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar. Art. 11 der Schweizerischen Bundesverfassung bestimmt zum Schutz der Kinder und Jugendlichen: Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. Die Maskentragpflicht verstösst auch gegen die UN-Kinderrechts-konvention.
Für die IG ist es besonders stossend, dass der Lehrerinnen- und Lehrerverband des Kantons Uri (LUR) den Antrag an den Regierungsrat gestellt hat, die Maskenpflicht auf die Oberstufe auszudehnen, um die Lehrpersonen zu schützen. Und wer schützt unsere Kinder? Die IG fordert Regierungsrat und Lehrerverband auf, nach Lösungen zu suchen, welche die Kinder nicht beeinträchtigt und sie ihrer Unversehrtheit nicht beraubt. Die IG wird mit den Erziehungsberechtigten das weitere Vorgehen planen, um den Eltern eine Stimme zu geben.
Als erste Massnahme verschickt die IG einen von über 650 betroffenen Eltern unterzeichneten Offenen Brief an den Regierungsrat sowie einen Brief an alle Schulleitungen .
Für die IG «Eltern für SchülerInnen ohne Maske Uri» :
Sandra Gisler, Seedorf
Offener Brief an den Urner Regierungsrat
Altdorf, den 01.02.2021
Einschreiben
Regierungsrat des Kantons Uri
Rathausplatz 1
6460 Altdorf
Maskentragepflicht für Kinder und Jugendliche ist sinnlos und gesundheitsschädlich
Geschätzte Regierungsräte
Wir als verantwortliche Eltern und Sie als Entscheidungsträger sind (ebenso wie die Rektoren, Schulleiter, Lehrpersonen und Ärzte) verpflichtet, gegenüber den Kindern und Jugendlichen des Kantons Uri deren Grundrecht auf Unversehrtheit zu gewährleisten und sie in diesem Sinne zu schützen (Art. 11 Abs. 1 BV). Der Verfassungsartikel beruht auf dem Gedanken, dass Kinder und Jugendliche besondere Schutzbedürfnisse haben und der Sicherung ihres Wohles deshalb Vorrang einzuräumen ist. Das Kindeswohl gilt in der Schweiz als oberste Maxime des Kindesrechts in einem umfassenden Sinn. Die rechtsetzenden und anwendenden Instanzen/Behörden haben den besonderen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen demnach gebührend Rechnung zu tragen.
Am Dienstag, den 26. Januar 2021 hat der Urner Regierungsrat die Maskentragepflicht flächendeckend auf die Schüler der Oberstufe ausgeweitet. In der entsprechenden Medienmitteilung und dem Regierungsratsbeschluss Nr. 2021-41 vom 26. Januar 2021 fehlt eine Auseinandersetzung mit den gesundheitsschädigenden Auswirkungen, wenn Kinder und Jugendliche – wie von Ihnen nunmehr angeordnet – stundenlang Masken tragen müssen. In den Masken sammeln sich Bakterien, Pilze und Viren an mit potenziell gesundheitsschädigenden Folgen. Ebenso sammelt sich in den Masken das jeweils ausgeatmete Kohlendioxid an; dieses verringert die Sauerstoffeinnahme und die Versorgung des Blutes, der Organe und insbesondere des Gehirns mit Sauerstoff. Oft sind bei den Kindern und Jugendlichen Konzentrationsschwierigkeiten, Unwohlsein und teilweise Übelkeit, sowie starke Kopfschmerzen die Folge. Gerade für Kinder und Jugendliche sind die negativen Auswirkungen des erzwungenen Maskentragens besonders gravierend (Ergebnisse der Maskendiagnostik zum Gebrauch des Mund-Nasen-Schutzes für Kinder und Jugendliche von Eugen Janzen, Kinder und Jugendmediziner, Deutschland).
Nicht weniger gravierend sind die negativen psychologischen und pädagogischen Folgen einer Maskentragepflicht für Kinder und Jugendliche. So können sie untereinander und gegenüber den Erwachsenen bzw. Lehrpersonen die jeweilige Mimik kaum noch wahrnehmen. Das Sprechen und Verstehen von Sprache wird eingeschränkt, der gesunde und lebendige Austausch massiv behindert und damit auch die dringend nötige Vertrauensbildung. Die Maske ist eine Art Maulkorb und wird von zahlreichen Kindern und Jugendlichen sowie von deren Eltern so wahrgenommen.
Unter diesen Gesichtspunkten ist eine Maskentragepflicht für Kinder und Jugendliche unsinnig; deren Grundrecht auf Förderung ihrer Entwicklung (Art. 11 Abs. 1 BV) wird durch eine solche Massnahme unnötig beeinträchtigt und ausgehebelt.
Mit diesem Wissen ist es kein Wunder, dass bis zum Frühling 2020 die Behörden der Bevölkerung vom Maskentragen noch ausdrücklich abgeraten hatten. Es gibt bis heute keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz, welche die Verordnung einer Maskentragepflicht rechtfertigen würde – erst recht nicht gegenüber Kindern und Jugendlichen. In Ihrem Beschluss sind dann auch keine wissenschaftlichen Grundlagen bzw. Studien genannt, auf die Sie sich abstützen können.
Sie wollen „für den Fall gewappnet sein, dass wesentlich ansteckendere Virusmutationen im Kanton Uri auftauchen“. Dabei blenden Sie aus, dass es ein völlig normaler Vorgang ist, dass Viren mutieren. Gerade im Falle von Coronaviren nimmt die Letalität durch die Mutationen erfahrungsgemäss eher ab, wobei die Letalität bei Coronaviren ohnehin eher gering ist, wie z.B. der hoch angesehene Forscher John Ioannidis aufgezeigt hat. Das durchschnittliche Sterbealter von Personen, die „mit oder an“ Covid 19 gestorben sind, liegt ca. zwei Jahre über der durchschnittlichen Lebenserwartung der Schweizer Bevölkerung; zudem liegen insofern fast immer eine oder mehrere Vorerkrankungen vor. Das Sterberisiko für Kinder und Jugendliche wiederum liegt betreffend Covid 19 sogar fast bei null. Die von Ihnen angeordnete Massnahme ist nicht zielführend. Soweit Sie verhindern wollen, dass „ganze Klassen in Quarantäne gesetzt werden müssen“, ist darauf hinzuweisen, dass dies ohnehin unsinnig und unverhältnismässig ist. Wir fordern Sie ausdrücklich auf, auch hiervon abzusehen.
Wir fragen uns, weshalb Ihrerseits eine Reflexion der Punkte, welche wir oben exemplarisch aufgeführt haben und weiterer Argumente, welche gegen eine Maskentragepflicht für Kinder und Jugendliche sprechen, überhaupt nicht stattfindet. Hat es damit zu tun, dass Sie sich mit kritischen Stimmen gar nicht wirklich auseinandersetzen wollen und sich stattdessen einseitig auf Beraterinnen und Berater abstützen? Beraterinnen und Berater welche die Pandemie mit immer strengeren flächendeckenden Massnahmen, verbunden mit gravierenden Einschränkungen unserer Grundrechte, glauben bekämpfen zu können? Oder hat es damit zu tun, dass unsere staatlich subventionierten Tageszeitungen (und ebenso die entsprechenden Fernsehkanäle) ihre wichtigste Aufgabe, nämlich die Tätigkeiten von Exekutive, Legislative und Judikative kritisch zu hinterfragen, im Rahmen der Coronakrise nicht einmal ansatzweise wahrnehmen, sondern die Panikmache stets noch weiter anheizen? Wir nehmen allgemein ein Klima der Angst und Einschüchterung wahr, im Hinblick auf die gesellschaftliche Ausgrenzung und Diffamierung, die jedem droht, der den Mut hat, die verordneten Massnahmen offen zu hinterfragen.
Sie stehen in der Verantwortung. Wir fordern Sie auf, umgehend von dieser gesundheitsschädigenden Maskentragepflicht abzusehen, damit das Grundrecht der Kinder und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung endlich wieder gewährleistet ist.
Freundliche Grüsse
i.V. ______________, Altdorf
Beilage: Unterschriftenliste

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